1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:
a. Ezzy’s Deutschland GmbH: Unternehmen die mit einem Teilnehmer eine Vereinbarung über die Teilnahme an einer Schwimmaktivität am Standort des betreffenden Unternehmens trifft;
b. Teilnehmer: Jede Person, die an einer Schwimmaktivität von Ezzy’s teilnimmt.
c. Standort: jede Schwimmeinrichtung, in der Ezzy’s Schwimmaktivitäten anbietet, wie auf der Website www.ezzys.de angegeben.
d. Schwimm(Spaß)Stunde: Jede Schwimmaktivität von Ezzy’s in einer festen Gruppe, die darauf abzielt, das Schwimmen auf einem bestimmten Niveau zu erlernen;
e. Sport-Aktivität: jede Schwimmaktivität von Ezzy’s, außer Schwimmunterricht, die in einer festen Gruppe stattfindet;
f. Freischwimmen: jede Schwimmaktivität von Ezzy’s, bei der der Teilnehmer nicht einer festen (Lehr-)Gruppe zugeteilt ist, wie z.B. Bahnschwimmen, Freizeitschwimmen, Familienschwimmen;
g. Schwimmanzug: EasySwim Pro Schwimmanzug.
2. Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die Ezzy’s mit einem Teilnehmer oder – bei minderjährigen Teilnehmern – mit seinem gesetzlichen Vertreter im Zusammenhang mit Schwimmunterricht, Sport-Aktivitäten oder Freischwimmen abschließt.
- Ist der Teilnehmer minderjährig, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für seinen gesetzlichen Vertreter, sofern für den Zusammenhang nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden oder dieses, etwa im Falle von Werbebedingungen, ausdrücklich von Ezzy’s schriftlich mitgeteilt wurde.
3. Schwimm-Abonnements, Streifenkarten, einzelne Eingangskarte
- Ezzy’s verfügt über die folgenden Vertragsformen für die nachstehenden Badeaktivitäten:
a. Abonnements: Schwimmunterricht, Sport-Aktivitäten
b. Streifenkarten und einzelne Eintrittskarten: Freischwimmen - Ezzy’s bietet die Möglichkeit einer kostenlosen Probestunde pro Teilnehmer und pro Sport-Aktivität. Nach dieser Probestunde muss der Teilnehmer angeben, ob er ein Abonnement abschließt oder nicht. Dies wird von Ezzy’s per E-Mail bestätigt.
- Wenn es für die Durchführung eines Vertrages erforderlich ist, erhält ein Mitglied ein Login-Konto für eine persönliche Webseite für die von Ezzy’s genutzte Online-Mitgliederplattform.
- Ein Abonnement ist personengebunden und nicht übertragbar. Die für die Durchführung des Abonnements erforderlichen personenbezogenen Daten eines Teilnehmers werden registriert. Ezzy’s ist berechtigt, einen Teilnehmer aufzufordern, sich diesbezüglich zu identifizieren.
- Bevor ein Teilnehmer ein Abonnement für eine Sport-Aktivität abschließt, hat er die Möglichkeit, maximal eine kostenlose Probestunde zu nehmen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Artikels 3, Absatz 3, Sätze 2 und 3.
- Jedem Teilnehmer wird mindestens einmal pro Woche ein Schwimmunterricht oder eine Sport-Aktivität angeboten, es sei denn, der Durchführungsort ist am vereinbarten Unterrichtstag geschlossen.
- Ist ein Teilnehmer verhindert, an einer Schwimmlektion oder einer Sport-Aktivität teilzunehmen, so ist der Teilnehmer verpflichtet, dieses so schnell wie möglich über die persönliche Webseite zu melden. In diesem Fall wird die für die betreffende Lektion fällige Abonnementgebühr berechnet, wobei der Teilnehmer Anspruch auf ein Nachholguthaben hat, sofern er sich rechtzeitig abgemeldet hat. Der Teilnehmer erhält einen Nachholguthaben:
a. Wenn er eine Schwimmstunde verpasst hat: 0,5 Stunden;
b. Wenn er eine Sport-Aktivität verpasst hat: 1,0 Stunden mit der Auflage, dass maximal ein Guthaben von 7,0 Schwimmstunden aufgebaut werden kann. - Wenn ein Teilnehmer genügend Nachholguthaben gesammelt hat (für mindestens 1,0 Lektionen oder ein Vielfaches davon), kann der Teilnehmer über seine persönliche Seite eine Nachholstunde planen.
- Nachholguthaben sind immer personengebunden, mit Ausnahme der Verwendung von Guthaben für Freischwimmen. Bei Guthaben für die Freischwimmen kann der Nachholguthaben auch von Dritten genutzt werden, solange der Teilnehmer ebenfalls anwesend ist und diese Dritten die Teilnahmebedingungen erfüllen.
- Nicht in Anspruch genommene Nachholguthaben verfallen mit Beendigung des Abonnements.
- Nimmt ein Teilnehmer nach Beendigung eines Abonnements an einer anderen abonnementbedingten Ezzy’s Schwimmaktivität teil, kann das Nachholguthaben verrechnet und übertragen werden.
- Auf Antrag eines Teilnehmers kann ein Abonnement für einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten vorübergehend ausgesetzt werden, wenn medizinische Gründe vorliegen, aufgrund derer der betreffende Teilnehmer nicht am Schwimmunterricht oder Sport-Aktivitäten teilnehmen kann. In dieser Zeit ist die Platzreservierung für die jeweilige Schwimmaktivität gewährleistet. Nach Ablauf dieser Frist wird kein reservierter Platz mehr garantiert. Der Antrag eines Teilnehmers ist vorab schriftlich an die allgemeine E-Mail-Adresse des Standorts (siehe www.ezzys.de) zu richten, wo der Teilnehmer die Schwimmaktivität verfolgt, begleitet von einer Erklärung eines medizinischen Experten. Der Stopp beginnt spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrags des Teilnehmers. Für die in diesen maximal zwei Wochen verpassten Lektionen erhält der Teilnehmer einen Nachholguthaben. Es werden keine Abonnementgebühren für den Zeitraum der Unterbrechung erhoben. Wurde ein Abonnement bereits bezahlt, wird dies in dem Moment abgerechnet, in dem der Teilnehmer wieder am Schwimmunterricht oder an Sport-Aktivitäten teilnimmt.
- Für Schwimmsstunden gelten insbesondere die folgenden Bestimmungen:
a. Zu Beginn wird dem Teilnehmer einmalig ein Schwimmanzug als Leihgabe übergeben.
b. Wenn der Schwimmanzug aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs oder durch Verlust nicht mehr verwendbar ist, muss der Teilnehmer einen neuen Schwimmanzug im Wert von 59,95 € gegen Entgelt erwerben.
c. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Abonnements hat der Teilnehmer den Schwimmanzug unverzüglich nach Ablauf des Abonnements zurückzugeben. Wenn der Schwimmanzug nicht innerhalb von vier Wochen nach Abo-Ablauf bei Ezzy’s eingeht, ist Ezzy’s berechtigt, dem Teilnehmer einen Betrag von 59,95 € in Rechnung zu stellen und einzuziehen.
d. Ein Teilnehmer ist verpflichtet, an den Vorbereitungslektionen vor dem Diplomschwimmen teilzunehmen. Ein etwaiger Nachholguthaben kann dafür nicht in Anspruch genommen werden. Die Vorbereitungslektionen dauern 1 Stunde. Die Preise ist gleich wie der Schwimm-Spaß-Lektionspreis.
e. Ein Teilnehmer muss seine Teilenehmerdaten (Name und Geburtsdatum) spätestens 2 Wochen vor dem Diplomschwimmen überprüfen und gegebenenfalls ändern. Diese Informationen werden für die Erstellung des Diploms des Teilnehmers verwendet.
f. Bei falschen Angaben im Diplom kann von Ezzy’s gegen Entgelt ein neues Diplom ausgestellt werden.
4. Preise
- Ezzy’s hat das Recht, die Tarife jährlich zum 1. Januar auf Basis des Verbraucherpreisindex für alle Haushalte zu indexieren.
- Ezzy’s ist jederzeit berechtigt, die Preise zu ändern. Im Falle einer Tariferhöhung hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Tariferhöhung in Kraft tritt.
- Anmeldegebühren, Abonnementgebühren oder Eintrittsgelder werden nicht erstattet.
5. Zahlung
- Zahlungen von Geldern werden wie folgt abgewickelt:
a. für den Schwimmunterricht: die Anzahl der für einen Monat geplanten Schwimmstunden multipliziert mit dem Preis pro Lektion (für die jeweiligen Schwimmstunden) ist wie folgt zu zahlen: nachträglich monatlich per Lastschrift, im Voraus per Zahlung über das Online-Zahlungsmodul auf der persönlichen Webseite oder, an einem Geldautomaten, sofern vor Ort verfügbar, oder bar an der Kasse;
b. für Sport-Aktivitäten: der feste Monatspreis für die jeweilige Sport-Aktivität ist wie folgt zu entrichten: monatlich im Voraus per Lastschrift, im Voraus per Zahlung über das Online-Zahlungsmodul auf der persönlichen Webseite oder über einen Geldautomaten, falls vor Ort verfügbar, oder bar an der Kasse;
c. Streifenkarte: Geldautomat oder bar an der Kasse sowie über das Online-Zahlungsmodul;
d. Einzelne Eintrittskarte: Geldautomat oder bar an der Kasse. - Abweichend von den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes 1b werden, wenn ein Teilnehmer im Laufe eines Monats (wieder)beginnt, die anschließenden Sport-Aktivitäten nachträglich in Rechnung gestellt.
6. Kündigung des Abonnements
- Ein Abonnement für einen Schwimmunterricht endet grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Davon sind vorzeitige Kündigungen auf Grundlage der nachstehenden Bestimmungen in Absatz 2 ausgenommen.
Ein Teilnehmer kann das Abonnement jederzeit durch Kündigung beenden. Die Kündigung muss durch das Mitglied per E-Mail (an die allgemeine E-Mail-Adresse des Standorts) oder per Brief (an die Adresse des Standorts) erfolgen. Die Kontaktdaten des Standorts finden Sie unter www.ezzys.de Bei der Kündigung sind folgende Angaben zu machen: Name des Teilnehmers und Geburtsdatum. - Für Sport-Aktivitäten: erfolgt die Kündigung vor dem 15. des Monats, endet das Abonnement nach Ablauf des betreffenden Monats. Erfolgt die Kündigung am oder nach dem 15. des Monats, endet das Abonnement mit dem Ende des nächsten Monats.
- Ezzy’s hat das Recht, das Abonnement sofort zu kündigen, wenn ein Teilnehmer trotz Zahlungsaufforderung und gegebenenfalls Inverzugsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist oder wenn ihm wiederholt der Zugang zu einem oder mehreren Ezzy‘s Standorten verweigert wurde. In diesem Fall bleibt die volle Abonnementgebühr fällig und ist sofort direkt einklagbar.
7. Beschwerden
- Der Teilnehmer kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorfall, auf den sich die Beschwerde bezieht, schriftlich über die Dienstleistungen eine Beschwerde von Ezzy’s einreichen. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Beschwerden werden nicht mehr bearbeitet.
- Ezzy’s wird spätestens vier Wochen nach Eingang der Beschwerde antworten. Falls erforderlich, werden die Parteien versuchen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
8. Öffnungszeiten
- Ezzy’s legt die Öffnungszeiten pro Standort fest. Die Öffnungszeiten pro Standort sind auf der Website www.ezzys.de angegeben.
- Ezzy’s ist berechtigt, die Öffnungszeiten eines Standorts vorübergehend oder dauerhaft zu ändern.
- Ezzy’s ist berechtigt, einen Standort an allgemein anerkannten Feiertagen und während der Schulferien ganz oder teilweise für Wartungsarbeiten oder wegen der Durchführung von (einmaligen) Sportveranstaltungen zu schließen.
- Im Falle einer vorübergehenden Schließung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes.
9. Haftung
- Ezzy’s haftet nicht für
a. materielle oder immaterielle Schäden jeder Art infolge von Verletzungen oder Blessuren, die während der Teilnahme eines Teilnehmers an einer Schwimmaktivität von Ezzy’s entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Ezzy’s vor;
b. materielle oder immaterielle Schäden eines Teilnehmers jeder Art aufgrund von Verlust, Diebstahl, Vermisstmeldung oder Beschädigung seines persönlichen Besitzes. - Teilnehmer stellt Ezzy’s von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Bestimmungen des Absatzes 1 frei.
- Unbeschadet der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Haftung von Ezzy‘s jederzeit auf den Höchstbetrag beschränkt, der vom Versicherer an Ezzy‘s gezahlt wird.
- Teilnehmer haftet gegenüber Ezzy’s für alle Schäden, die durch seine Handlungen oder Unterlassungen an Ezzy’s Eigentum oder Personal verursacht wurden.
10. Hausordnung, Anweisungen
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an die für einen Standort geltende Hausordnung zu halten. Die Hausordnung eines Standortes kann am Eingang des jeweiligen Standortes eingesehen werden.
- Ein Teilnehmer muss die korrekten Anweisungen von (einem Ezzy-Mitarbeiter) befolgen.
- Wenn sich ein Teilnehmer nicht an die Hausordnung hält oder den angemessenen Anweisungen von (einem Mitarbeiter von) Ezzy’s nicht befolgt, sich nicht identifizieren kann oder die Identifizierung verweigert oder wenn das Verhalten eines Teilnehmers anderweitig dazu Anlass gibt, kann diesem Teilnehmer für einen von Ezzy’s festzulegenden Zeitraum das Zugangsrecht zu einem oder mehreren Standorten entzogen werden.
- Eine Kündigung bedeutet nicht, dass bezahlte Anmelde-, Abonnement- oder Eintrittsgebühren zurückerstattet werden.
11. Datenschutz
- Ezzy’s verarbeitet die personenbezogenen Daten des Teilnehmers im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre, insbesondere der Allgemeinen Datenschutz-Grundverordnung (DDSGVO), in einer Weise und für die nachfolgend näher beschriebenen Zwecke, wie sie auch in der Datenschutzerklärung (www.ezzys.de) näher ausgeführt sind.
- Ezzy’s verarbeitet personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken: Teilnahme an Schwimmaktivitäten, Fakturierung, Debitorenverwaltung, Beschwerdemanagement und Streitschlichtung, zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten, zur Fortschrittsüberwachung, zum Versand eines Newsletters über die Dienstleistungen von Ezzy’s und/oder Dienstleistungen von Dritten im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Ezzy’s.
- Ezzy’s teilt die personenbezogenen Daten von Schwimmkurs-Teilnehmern, die Ezzy’s über das Ausfüllen eines Fragebogens erhält, der (von dem gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers) mit EasySwim Nederland B.V. zur Qualitätssicherung des EasySwim Diploms ausgefüllt wurde.
- Der Teilnehmer hat das Recht, die Verarbeitung zu überprüfen, zu berichtigen, auf Vergessenes zu überprüfen, zu ergänzen und einzuschränken sowie den von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten zu widersprechen. Ezzy’s hat das Recht, je nach Anfrage, Kosten bis zum gesetzlichen Höchstbetrag in Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer kann seinen Antrag unter Berufung auf eines der vorgenannten Rechte an Ezzy’s (Alt-Heerdt 104, 40549 Düsseldorf) richten.
12. Marketing/Werbung
- Ezzy’s oder der mit Ezzy’s verbundene Partner EasySwim Nederland B.V. hat das Recht, Bilder und Videos von Schwimmaktivitäten zu machen, die unter der Verantwortung von Ezzy’s im Rahmen der internen und externen Kommunikation organisiert wurden.
- Wenn ein Teilnehmer Foto- und Videomaterial, das Ezzy’s oder der mit Ezzy’s verbundene Partner EasySwim Nederland B.V. verwenden möchte, deutlich zu sehen und zu erkennen ist, ist eine vorherige schriftliche Genehmigung des betreffenden Teilnehmers erforderlich.
13. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht
- Die Rechtsbeziehung zwischen Ezzy’s und dem Teilnehmer unterliegt Deutsches Recht.
- Streitigkeiten sind ausschließlich durch das zuständige Gericht in Düsseldorf zu schlichten, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer in Düsseldorf unter der Nummer HRB 86764 hinterlegt.